
Üblicherweise verlangt der Darlehensgeber die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch, dadurch kann ein Verkauf der Immobilie erschwert werden.
Kreditgeber können Lebensversicherungsgesellschaften, Bausparkassen oder auch allgemein alle Kreditinstitute innerhalb der EU fungieren. Der Vorteil für den Darlehensgeber liegt natürlich darin, dass seine Forderungen durch die Immobilie als Sicherheit weitestgehend abgesichert sind, sein Risiko ist also sehr gering. Mit einem geringen Risiko sinken natürlich auch die Zinsen auf das Darlehen, daher sind bei der Finanzierung über ein Hypothekendarlehen für den Kunden oft günstigere Konditionen möglich als mit anderen Finanzierungsformen.
Üblicherweise verlangt der Darlehensgeber die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch, dadurch kann ein Verkauf der Immobilie erschwert werden. Ein potentieller Käufer wird diesen Vermerk wegen der damit verbundenen Unsicherheit für ihn normalerweise nicht akzeptieren, daher muss ein Darlehen vor dem Verkauf abgelöst werden, um den Vermerk entfernen zu können.